"Das Prinzip aller Dinge ist das Wasser. Aus Wasser ist alles und ins Wasser kehrt alles zurück."

Thales von Milet

Standortbeurteilung zur Versickerung

Durch die zunehmende Versiegelung des Bodens wird der natürliche Kreislauf des Regenwassers in zunehmenden Maße gestört. Ziel des Umgangs mit Regenwasser bei Baumaßnahmen muss daher sein, das Regenwasser soweit möglich auf dem Grundstück versickern zu lassen.

Es gibt verschiedene Versickerungsanlagen, die je nach den Gegebenheiten vor Ort ausgewählt werden.

  • Versickerungsmulde
  • Rigolenversickerung mittels Kies-Rigole bzw. vorgefertigten Kastenelementen
  • Schachtversickerung

Voraussetzung für eine Versickerung ist eine ausreichend gute Wasserdurchlässigkeit des Bodens, welche durch den Versickerungsbeiwert (kf-Wert) beschrieben wird. Weiterhin muss die Sohle der Versickerungsanlage mindestens 1 m über dem mittleren höchsten Grundwasserspiegel (MHW) liegen.

Sowohl der kf-Wert wie auch der MHW werden für den Bauherren vom Baugrundgutachter ermittelt und entsprechend der örtlichen Gegebenheiten Vorschläge für die Art und Dimensionierung einer Versickerungsanlage unterbreitet. Die Bemessung von Versickerungsanlagen erfolgt nach den geltenden Regelwerken der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (Arbeitsblatt A 138, Merkblatt M 153).

Versuchsaufbau zur Ermittlung des Durchlässigkeitsbeiwertes über einen Sickerschurf
Ermittlung des Durschlässigkeitswertes aus der Kornverteilung